Auf allen internationale Flughäfen gelten sehr genaue Vorschriften wie bei der Brandbekämpfung von Flugzeugen vorgegangen werden muss. Die Vorschriften werden von der ICAO (International Civil Aviation Organisation) erstellt und von den jeweiligen Ländern kontrolliert und gegebenenfalls ausgeweitet. In der Schweiz ist dafür das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) zuständig.
Einige ICAO-Vorschriften:
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Ausrücken des ersten Fahrzeuges 20 Sekunden nach Alarmeingang
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Jeder Punkt des Flughafens muss binnen 2 Minuten nach Alarmeingang erreicht werden
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Die Abgabe des ersten Löschmittels hat nach 2, max. 3 Minuten ab Alarm zu erfolgen
Da diese Zeiten von einer Freiwilligen Feuerwehr nicht eingehalten werden können, verfügen alle zivilen Grossflughäfen über einen sogenannten ICAO-Löschzug.
Auf einem Flughafen gelten aber auch andere Gesetze als auf den öffentlichen Strassen. Einige davon sind:
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Höchstgeschwindigkeit 30km/h
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Keine Rollwege (Taxiway) und Pisten kreuzen (Runway), ausser mit einem Vorausfahrzeug (Follow Me)
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Flugzeuge mit einem Mindestabstand von 200m kreuzen
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Flugzeuge haben immer Vorfahrt. Dies gilt auch für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge mit Blaulicht!
Allgemeines auf Flughäfen
Pisten werden mit Nummern gekennzeichnet. Diese kann man anhand eines Kompasses ablesen. Hier als Beispiel die Pisten in Zürich

Ebenfalls wichtig ist die Verständigung zwischen Cockpit und
Boden. Für Flugzeugmanöver gibt es spezielle Handzeichen. Um
Buchstabierprobleme zu Umgehen hat die ICAO ein separates Alphabet entworfen.
Dieses wird grundsätzlich von allen Angestellten verwendet, egal ob im Cockpit,
auf dem Tarmac (Vorfeld) in der Werft oder im Büro.
Gleichzeitig werden auch die meisten Fachbegriffe nur in Englisch gebraucht.

